(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1090)
Die räumliche Charakterisierung der wesentlichen geologischen Barrieren, die direkt oder indirekt den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle gewährleisten, insbesondere des vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder des Einlagerungsbereichs, soll möglichst zuverlässig möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Ermittelbarkeit der relevanten Gesteinstypen und ihrer Eigenschaften sowie die Übertragbarkeit dieser Eigenschaften nach der unten stehenden Tabelle.Bewertungsrelevante Eigenschaft des KriteriumsBewertungsgröße beziehungsweise Indikator des KriteriumsWertungsgruppegünstigbedingt günstigungünstigErmittelbarkeit der Gesteinstypen und ihrer charakteristischen Eigenschaften im vorgesehenen Endlagerbereich, insbesondere im vorgesehenen einschlusswirksamen GebirgsbereichVariationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlagerbereichgeringdeutlich, aber bekannt beziehungsweise zuverlässig erhebbarerheblich und/oder nicht zuverlässig erhebbarRäumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaftengleichmäßigkontinuierliche, bekannte räumliche Veränderungendiskontinuierliche, nicht ausreichend genau vorhersagbare räumliche VeränderungenAusmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheitweitgehend ungestört (Störungen im Abstand > 3 km vom Rand des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs), flache Lagerungwenig gestört (weitständige Störungen, Abstand 100 m bis 3 km vom Rand des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs), Flexurengestört (engständig zerblockt, Abstand < 100 m), gefaltetÜbertragbarkeit der Eigenschaften im vorgesehenen einschlusswirksamen GebirgsbereichGesteinsausbildung (Gesteinsfazies)Fazies regional einheitlichFazies nach bekanntem Muster wechselndFazies nach nicht bekanntem Muster wechselnd